Die Einteilung der Prüfung seitens des Bundesgesetzblattes, welches durch die WKO bei der Prüfung umgesetzt wird, ist relativ kompliziert und führt häufig zu Verwirrung, da die Themen nur sehr allgemein gehalten und juristisch ausformuliert sind. Es kommt nicht klar heraus, was man nun wirklich bei der Prüfung können muss.
Um dies aufzulösen, haben wir für Sie einfach eine Einteilung in schriftliche und mündliche Prüfung vorgenommen. Laut Bundesgesetzblatt ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, wobei - und dies ist immer das Verwirrnis - die theoretische Prüfung aus einem schriftlichen und mündlichen Teil als auch die praktische Prüfung aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht.
Damit Sie sich nicht den Kopf darüber zerbrechen müssen, was Sie nun zur schriftlichen und was zur mündlichen Prüfung lernen sollten, haben wir dies für Sie in 1 Frage zusammengefasst, lesen Sie einfach dort nach, und sie wissen, welche Fächer Sie zu welchem Prüfungstermin können müssen: