Laut dem österreichischem Bundesgesetzblatt werden folgende 29 kaufmännisch- administrative Berufe unterschieden
(ebenfall aktuell nachzulesen unter dem Bundesgesetzblatt des RIS des Bundeskanzleramtes hier >>)
1. Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin,
2. Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung
3. Bankkaufmann/Bankkauffrau,
4. Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin,
5. Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau,
6. Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel,
7. Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel,
8. Buch- und Medienwirtschaft – Verlag,
9. Bürokaufmann/Bürokauffrau,
10. Einkäufer/Einkäuferin,
11. E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau,
12. Eventkaufmann/Eventkauffrau,
13. Finanzdienstleistungskaufmann/Finanzdienstleistungskauffrau,
14. Finanz- und Rechnungswesenassistenz,
15. Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau,
16. Hotelkaufmann/Hotelkauffrau,
17. Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin,
18. Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau,
19. Industriekaufmann/Industriekauffrau,
20. Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin,
21. Mobilitätsservice,
22. Personaldienstleistung,
23. Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin,
24. Speditionskaufmann/Speditionskauffrau,
25. Speditionslogistik,
26. Sportadministrator/Sportadministratorin,
27. Steuerassistenz,
28. Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau,
29. Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin.
Seit 1. Mai 2022 gilt die neue Prüfungsordnung für alle kaufm. Lehrberufe. Diese hat zu einer Veränderung des Aufbaus der Prüfung geführt und auch die Fächer wurden verändert.
Wichtig: Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob man eine reguläre Lehre als Lehrling mit einem positiven Berufsschulabschluss absolviert hat (= "ordentliche Lehrabschlussprüfung") oder ob man (z. B. über den 2. Bildungsweg) eine "außerordentliche Lehrabschlussprüfung" ablegt. Die Prüfungsteile gliedern sich wie folgt:
Mit einem positiven Berufschulabschluss sind nur die praktischen Teile (in der Grafik BLAU und GRÜN) der Prüfung relevant, bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung muss die gesamte Prüfung abgelegt werden (in der Grafik auch der GRAUE Teil). Eine detaillierte Aufstellung wer nun was abzulegen hat und wie lange es dauert, finden sie bei der Frage
"Wie lange dauert die gesamte Prüfung?" >>
Die Prüfung wird an 2 unterschiedlichen Tagen abgehalten:
1. Prüfungstermin schriftlich
2. Prüfungstermin mündlich
Die SCHRIFTLICHE PRÜFUNG (1. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer und Prüfungsmethoden:
Prüfungsteil schriftlich theoretische Lehrabschlussprüfung (nur außerordentliche Lehrabschlussprüfung) [Dauer: 3 Stunden]:
Prüfungsteil schriftlich praktische Lehrabschlussprüfung (ordentliche und außerordentliche Lehrabschlussprüfung) [Dauer: 3 Stunden]:
Die MÜNDLICHE PRÜFUNG (2. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer:
Prüfungsteil praktische mündliche Lehrabschlussprüfung (ordentliche und außerordentliche Lehrabschlussprüfung) [Dauer: ca. 30 Minuten]:
Die Einteilung der Prüfung seitens des Bundesgesetzblattes, welches durch die WKO bei der Prüfung umgesetzt wird, ist relativ kompliziert und führt häufig zu Verwirrung, da die Themen nur sehr allgemein gehalten und juristisch ausformuliert sind. Es kommt nicht klar heraus, was man nun wirklich bei der Prüfung können muss.
Um dies aufzulösen, haben wir für Sie einfach eine Einteilung in schriftliche und mündliche Prüfung vorgenommen. Laut Bundesgesetzblatt ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, wobei - und dies ist immer das Verwirrnis - die theoretische Prüfung aus einem schriftlichen und mündlichen Teil als auch die praktische Prüfung aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht.
Damit Sie sich nicht den Kopf darüber zerbrechen müssen, was Sie nun zur schriftlichen und was zur mündlichen Prüfung lernen sollten, haben wir dies für Sie in 1 Frage zusammengefasst, lesen Sie einfach dort nach, und sie wissen, welche Fächer Sie zu welchem Prüfungstermin können müssen:
Übersicht Prüfungszeit für Personen die zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung ("ausnahmsweise Zulassung") antreten (häufig 2. Bildungsweg):
Diese müssen die GESAMTE schriftliche Prüfung ablegen. Dazu gehört:
Die SCHRIFTLICHE PRÜFUNG (1. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer und hat 6 Stunden Prüfungszeit gesamt:
Theoretische Prüfung schriftlich:
Praktische Prüfung schriftlich:
Genauere Infos betreffend des Aufbaus und der Fächer siehe Antworten zu Frage "Wie ist die kaufmännisch-administrative Lehrabschlussprüfung aufgebaut [...]"
Die MÜNDLICHE PRÜFUNG (2. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer und hat ca. 30-45 min Prüfungszeit gesamt:
Praktische mündliche Prüfung:
Prüfungszeit - Übersicht für reguläre Lehrlinge mit positivem Berufsschulabschluss ("ordentliche Lehrabschlussprüfung"):
Für diese Prüflinge entfällt der schriftliche theoretische Teil der Prüfung, es muss nur die praktische Prüfung abgelegt werden.
Somit beschränkt sich die Prüfungszeit auf
- insgesamt 3 Stunden für die praktische schriftliche Prüfung und
- ca. 30-40 min für die praktische mündliche Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt jeweils bei Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes - z. B. mit Wohnsitz in Wien melden Sie sich bei der Wirtschaftskammer in Wien zur Prüfung an. Beachten Sie bitte, dass einige Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind. Außerdem ist es erforderlich, die Prüfungsgebühr unbedingt einzubezahlen, da ansonsten keine Anmeldung erfolgt und Sie keinem Prüfungstermin zugeordnet werden.
Die Anmeldung erfolgt ONLINE. Alle Informationen rund um die Anmeldung finden Sie auf der folgenden Webseite der WKO:
Informationen zur Prüfungsanmeldung WKO >>
Kontaktdaten Lehrlingsstellen:
Lehrlingsstellen >>
Variante 1: Wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung als Lehrling absolvieren, und regulär zur ordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten, gilt folgendes:
Variante 2:
Wenn Sie zu einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten ("ausnahmsweise Zulassung"), gilt folgendes:
Folgende Schritte müssen Sie zur Anmeldung durchführen:
Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich. Es ist jedoch sehr unterschiedlich, was und in welchem Umfang Anrechnungen erfolgen. Generell können Anrechnungen von Teilprüfungsgebieten erfolgen für:
So können Sie z. B. Inhalte der schriftlichen Prüfung aus dem Einzelhandel für den Lehrabschluss zum Bürokaufmann/-frau anrechnen lassen, da die Prüfungsinhalte zum Teil ident sind (es entfällt z. B. die theoretische Prüfung). Innerhalb der kaufmännisch-administrativen Lehrberufe wird die theoretische Prüfung angerechnet, es muss nur die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) absolviert werden.
Bei Anrechnungsfragen können wir Ihnen leider kaum mit allgemeingültigen Informationen weiterhelfen, da Anrechnungen stets personenbezogen nach Ihren persönlichen Umständen zu beurteilen sind. Auch hier ist es hilfreich, dies direkt bei der Wirtschaftskammer bei der Prüfungsanmeldung abzuklären.
Sie müssen mindestens 1 1/2 Jahre (18 Monate) einschlägige Praxis im Lehrberuf, in dem Sie zur Prüfung antreten, nachweisen können. Sollten Sie Teilzeit gearbeitet haben, ist eine dementsprechend längere Berufspraxis notwendig (z. B. bei halber Dienstverpflichtung 36 Monate).
Als "einschlägige Berufspraxis" zählen:
Der Erwerb dieser erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse muss glaubhaft gemacht werden (etwa durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Dienstzeugnisse etc.). Die Summe aller Zeiten muss somit zumindest der halben Lehrzeit des Lehrberufes entsprechen (daher 18 Monate). Die alleinge Bestätigung einer Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse (Versicherungszeitenauszug) ist kein Nachweis für die dort verrichtete Tätigkeit!
Sollten Sie sich bei Ihren Praxiszeiten nicht sicher sein, ob Ihre geleistete Praxis auch als solche angerechnet wird, setzen Sie sich im Zweifelsfalle mit dem zuständigen Berater bei der WKO in Verbindung. Gehen Sie dazu auf die Seite der WKO mit folgendem Link und wählen Sie zuvor Ihr Bundesland aus:
Sie erfahren Ihren Prüfungstermin direkt bei der Wirtschaftskammer, wobei Sie sich dazu zur Prüfung anmelden müssen. Danach werden Ihnen die Termine für die schriftliche Prüfung (1. Prüfungsteil) und die mündlichen Prüfung (2. Prüfungsteil) per Brief mitgeteilt. Beachten Sie, dass vor der Einzahlung der Prüfungsgebühr keine Anmeldung erfolgt und Sie auch keinen Termin erhalten werden. Berücksichtigen Sie auch etwaige Wartezeiten, da viele Prüfungen abgehalten werden müssen und hier im Schnitt Ihr Prüfungstermin dann 2-6 Monate später angesetzt wird. Nach Absolvierung der schriftlichen Prüfung erhalten Sie KEIN extra Schreiben über das Ergebnis Ihrer schriftlichen Arbeit. Unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung gehen Sie zur mündlichen Prüfung, welche zumeist einige Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfindet.
Zur mündlichen Prüfung können Sie auf jeden Fall antreten, unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfahren Sie nicht direkt, warten Sie also nicht auf eine Verständigung (per Post, E-Mail etc.).
Die schriftliche theoretische Prüfung (bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung) wird gesondert beurteilt. Ist diese 1 x bestanden, muss dieser Teil nicht mehr gemacht werden.
Die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) wird zusammen beurteilt. Erst beim 2. Teil - der mündlichen Prüfung - erfahren Sie das Ergebnis Ihrer schriftlichen praktischen Prüfung, welche auch die Grundlage für den mündlichen Prüfungsteil Bezugnahme auf die Geschäftsprozesse bildet. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt.
Die Prüfungsabnahme ist seit 1. Mai 2022 laut Bundesgesetzblatt für ALLE kaufmännischen Lehrberufe am PC abzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Ausarbeitung der praktischen Prüfung (Geschäftsprozesse). Es können zwar Berechnungen mittels Taschenrechner durchgeführt werden, um die Zahlen in den entsprechenden Zellen/Feldern einzusetzen, Grundkenntnisse in den Office Programmen Word, Excel und Powerpoint sind jedoch vorteilhaft.
Nur in "infrastrukturellen Ausnahmesituationen" darf die Prüfung noch handschriftlich erfolgen. Dies gilt für alle Bundesländer einheitlich. Die Lehrabschlussprüfung Einzelhandel (siehe dazu Fragen zum Lehrberuf Einzelhandel) wird noch handschriftlich geprüft, sie zählt aber auch nicht zu den kaufmännisch - administrativen Lehrberufen.
Prinzipiell benötigen Sie keine besonders ausgeprägten EDV Kentnisse, um eine Prüfung am PC absolvieren zu können. Sie sollten zumindest bereits am PC gearbeitet und ein wenig Erfahrung mit Standardsoftware wie Textverarbeitung (z. B. Word), Tabellenkalkulation (z. B. Excel) und Präsentationsprogrammen (z. B. Powerpoint) haben. Auch sollten Sie aufgrund der notwendigen Texteingaben mit der Tastatur zurecht kommen, die Beherrschung des 10-Fingersystems ist definitiv von Vorteil, da Sie die Texte bei der Prüfung schneller eingeben können und somit mehr Zeit für Ihre Berechnungen/Überlegungen haben.
Sollten Sie z. B. ECDL Core (Standard) Niveau in diesen Bereichen besitzen, ist dies weit mehr als man benötigt, aber natürlich vorteilhaft.
Umfangreiche Formatierungen (wie z. B. Tabellen etc.) sind bei der Prüfung NICHT erforderlich.
Zur mündlichen Prüfung können Sie auf jeden Fall antreten, unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfahren Sie nicht direkt, warten Sie also nicht auf eine Verständigung (z. B. per Post oder E-Mail).
Die schriftliche theoretische Prüfung (bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung) wird gesondert beurteilt. Ist diese 1 x bestanden, muss dieser Teil nicht mehr gemacht werden.
Die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) wird zusammen beurteilt. Erst beim 2. Teil - der mündlichen Prüfung - erfahren Sie das Ergebnis Ihrer schriftlichen praktischen Prüfung, welche auch die Grundlage für den mündlichen Prüfungsteil Bezugnahme auf die Geschäftsprozesse bildet. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt.
Diese Frage hängt natürlich stark davon ab, wie schnell Sie persönlich in der Lage sind, die notwendigen Lerninhalte zu verstehen und aufzunehmen. Für manche Lernende reicht es, nur 1 Beispiel zu einem Themenblock gerechnet zu haben, um es zu beherrschen, die Mehrzahl der Menschen benötigen jedoch mehr Übung. Je besser Sie sich auf die Prüfung durch Übungen und Lernen vorbereiten, um so sicherer werden Sie und umso besser sind Sie auf die Prüfungssituation vorbereitet.
Bedenken Sie, dass für die meisten Menschen eine Prüfungssituation enormen Stress bedeutet und somit unser Gehirn kaum in der Lage ist, hochgeistige Leistungen zu vollbringen. Eher ist es dazu in der Lage, gut eintrainierte Inhalte auch in dieser Ausnahmesituation (Prüfungsstress) abzurufen. Dies ist für eine Prüfung so wie im Sport - umso mehr sie trainiert haben, umso leichter wird der "Wettkampf". Die Prüfung ist definitiv der falsche Ort, um erst dort zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.
Trainieren Sie die Inhalte auch unter Zeitdruck (sie geben sich selbst Vorgabezeiten), dann sind Sie besser auf die Prüfungssituation eingestellt. Vor allem das Ausarbeiten der Geschäftsprozesse unter Zeitdruck ist eine sehr wichtige Übung. Musterprüfungen können dabei helfen, den Zeitbedarf richtig einzuschätzen und die eigene Geschwindigkeit zu beurteilen. Sie finden bei uns im Webshop zu fast allen Lehrberufen entsprechende Musterprüfungen und Übungsbeispiele.
Da die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht, welcher theoretische als auch prakische Inhalte hat, gibt es keinen fixen "Fragenkatalog", wie es für manche Prüfungen angeboten wird. Wir gehen zwar detailliert und sehr prüfungsnahe auf Fragestellungen und Beispiele ein, jedoch wird kein fixer Katalog an Fragestellungen seitens der prüfenden Institutionen angeboten.
Die Musterprüfungen sind sehr prüfungsnahe, genauso finden Sie mit unseren Lernkarten >> viele Fragestellungen zu den Themen, die gerne zur mündlichen als auch schriftlich theoretischen Prüfung gestellt werden.
Oberösterreich bildet hier eine Ausnahme: Hier gibt es für einige Lehrberufe Fragenkataloge, für den Einzelhandel wird aber auch hier keiner angeboten.
Achtung: Das Skriptum "Kaufmännische Grundkompetenzen" ist in Form von Fragestellungen aufgebaut, stellt aber keinen verbindlichen Fragekatalog für dieses Prüfugnsfach für die Lehrabschlussprüfung dar, auch nicht in Oberösterreich! In unsere Lehrbücher haben wir jedoch ALLE Fragen aus diesem Fragenkatalog in den Lehrstoff aufgenommen und behandelt, um auch diese Liste abzudecken.
Die Geschäftsprozesse sind der schriftliche Teil der praktischen Prüfung. Die Geschäftsprozesse (seit 1. Mai 2022, früher: "Geschäftsfälle") umfassen sogenannte Postkorbaufgaben. Sie werden dabei in die Rolle eines/er Sachbearbeiter:in in einem Unternehmen versetzt und müssen aufgrund vorhandener Unterlagen (E-Mails, Rechnungen, Lieferscheine, Angebote etc.) verschiedenste Aufgaben lösen wie z. B. Angebote vergleichen, Bestellungen schreiben, Mahnungen verfassen, Mängelrügen schreiben usw.
Die Geschäftsprozesse umfassen:
1 große praxisbezogene Aufgabenstellung mit Teilaufgaben eines Unternehmens passend zum jeweiligen Lehrberuf mit:
- allgemeinen Schriftverkehrsaufgaben (z. B. Angebotsvergleich, Bestellung, Rechnungserstellung, Mängelrüge etc.)
Alle möglichen Aufgabenstellung dazu siehe: Paket Schriftverkehr für Geschäftsprozesse
- fachspezifische Aufgabenstellungen bezogen auf den jeweiligen Lehrberuf
(z. B. Kommissionierungsaufgaben bei Betriebslogistik, Verfassen eines Newsletters bei Bürokaufleuten etc.)
Entsprechende Musterprüfungen zu den Geschäftsprozessen finden Sie beim jeweiligen Prüfungsvorbereitungsskriptum des jeweiligen Berufes
bzw. in unseren Geschäftsprozessen inkl. Musterprüfungen (z. B. Bürokaufmann/-frau)
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