Laut dem österreichischem Bundesgesetzblatt werden folgende 29 kaufmännisch- administrative Berufe unterschieden
(ebenfall aktuell nachzulesen unter dem Bundesgesetzblatt des RIS des Bundeskanzleramtes hier >>)
1. Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin,
2. Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung
3. Bankkaufmann/Bankkauffrau,
4. Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin,
5. Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau,
6. Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel,
7. Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel,
8. Buch- und Medienwirtschaft – Verlag,
9. Bürokaufmann/Bürokauffrau,
10. Einkäufer/Einkäuferin,
11. E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau,
12. Eventkaufmann/Eventkauffrau,
13. Finanzdienstleistungskaufmann/Finanzdienstleistungskauffrau,
14. Finanz- und Rechnungswesenassistenz,
15. Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau,
16. Hotelkaufmann/Hotelkauffrau,
17. Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin,
18. Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau,
19. Industriekaufmann/Industriekauffrau,
20. Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin,
21. Mobilitätsservice,
22. Personaldienstleistung,
23. Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin,
24. Speditionskaufmann/Speditionskauffrau,
25. Speditionslogistik,
26. Sportadministrator/Sportadministratorin,
27. Steuerassistenz,
28. Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau,
29. Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin.
Bei den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen gibt es sogenannte Basisfächer (wir bezeichnen sie als PFLICHTFÄCHER), die für alle 29 kaufmännischen Lehrberufe relevant für die Prüfung sind. Die 2. Art sind die berufsspezifischen Fächer, die nur für das jeweilige Fachgebiet des betreffenden Lehrberufes notwendig sind.
Liste aller 29 kaufmännisch- administrativen Lehrberufe und rechtliche Grundlagen >>
Wichtig: Dabei muss man auch noch unterscheiden, ob man eine reguläre Lehre als Lehrling absolviert hat mit einem positiven Berufsschulabschluss ("ordentliche Lehrabschlussprüfung") oder ob man (z. B. über den 2. Bildungsweg) eine "außerordentliche Lehrabschlussprüfung" ablegt. Mit einem positiven Berufschulabschluss sind nur die praktischen Teile der Prüfung relevant, bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung muss die gesamte Prüfung abgelegt werden. Eine detaillierte Aufstellung wer nun was abzulegen hat und wie lange es dauert finden sie bei der Frage
"Wie lange dauert die gesamte Prüfung?" >>
Die Prüfung wird an 2 unterschiedlichen Tagen abgehalten:
1. Prüfungstermin schriftlich
2. Prüfungstermin mündlich
Um es Ihnen zu erleichtern, haben wir die Prüfungsfächer hier farbig in Pflichtfächer und berufsspezifische Fächer eingeteilt:
ROT: Pflichtfächer (alle 29 Lehrberufe haben die gleichen Lerninhalte und sind für ALLE Berufe prüfungsrelevant)
BLAU: berufsspezifische Fächer (fachbezogen, nur Fachinhalte Ihres Lehrberufes)
Die SCHRIFTLICHE PRÜFUNG (1. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer:
Prüfungsteil schriftlich theoretische Lehrabschlussprüfung:
Prüfungsteil schriftlich praktische Lehrabschlussprüfung:
Die MÜNDLICHE PRÜFUNG (2. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer:
Grundlage ist die Leistung der schriftlichen Prüfung, insbesondere die Leistung bei den Geschäftsfällen
Prüfungsteil mündlich theoretische Lehrabschlussprüfung:
Prüfungsteil mündlich praktische Lehrabschlussprüfung:
Die Einteilung der Prüfung seitens des Bundesgesetzblattes, welches durch die WKO bei der Prüfung umgesetzt wird, ist relativ kompliziert und führt häufig zu Verwirrung, da die Themen nur sehr allgemein gehalten und juristisch ausformuliert sind. Es kommt nicht klar heraus, was man nun wirklich bei der Prüfung können muss.
Um dies aufzulösen, haben wir für Sie einfach eine Einteilung in schriftliche und mündliche Prüfung vorgenommen. Laut Bundesgesetzblatt ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, wobei - und dies ist immer das Verwirrnis - die theoretische Prüfung aus einem schriftlichen und mündlichen Teil als auch die praktische Prüfung aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht.
Damit Sie sich nicht den Kopf darüber zerbrechen müssen, was Sie nun zur schriftlichen und was zur mündlichen Prüfung lernen sollten, haben wir dies für Sie in 1 Frage zusammengefasst, lesen Sie einfach dort nach, und sie wissen, welche Fächer Sie zu welchem Prüfungstermin können müssen:
Prüfungszeit Übersicht für Personen die zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung ("ausnahmsweise Zulassung")
antreten (häufig 2. Bildungsweg):
Diese müssen die GESAMTE schriftliche Prüfung ablegen. Dazu gehört:
Die SCHRIFTLICHE PRÜFUNG (1. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer und hat 360 min (6 Stunden) Prüfungszeit gesamt:
Theoretische Prüfung schriftlich:
Praktische Prüfung schriftlich:
(genauere Infos betreffend der Fächer siehe Antworten zu Frage "Welche Fächer sind prüfungsrelevant?")
Die MÜNDLICHE PRÜFUNG (2. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer und hat ca. 15 min Prüfungszeit gesamt:
Theoretische mündliche Prüfung:
Praktische mündliche Prüfung:
Prüfungszeit - Übersicht für reguläre Lehrlinge mit positivem Berufsschulabschluss ("ordentliche Lehrabschlussprüfung"):
Für diese Prüflinge entfällt der schriftliche theoretische Teil der Prüfung, es muss nur die Praktische Prüfung abgelegt werden.
Die SCHRIFTLICHE PRÜFUNG (1. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer und hat 165 min (2 Stunden 45 min) Prüfungszeit gesamt:
Praktische Prüfung schriftlich:
(genauere Infos betreffend der Fächer siehe Antworten zu Frage "Welche Fächer sind prüfungsrelevant?")
Die MÜNDLICHE PRÜFUNG (2. Prüfungstermin) umfasst folgende Fächer und hat ca. 15 min Prüfungszeit gesamt:
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt jeweils bei Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes - z. B. mit Wohnsitz in Wien melden Sie sich bei der Wirtschaftskammer in Wien zur Prüfung an. Beachten Sie bitte, dass einige Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind. Außerdem ist es erforderlich, die Prüfungsgebühr unbedingt einzubezahlen, da ansonsten keine Anmeldung erfolgt und Sie keinem Prüfungstermin zugeordnet werden.
Welche Wirtschaftskammer für Sie zuständig ist, erfahren Sie über diesen Link:
Übersicht Lehrlingsstellen >>
Variante 1: Wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung als Lehrling absolvieren, und regulär zur ordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten, gilt folgendes:
Variante 2:
Wenn Sie zu einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten ("ausnahmsweise Zulassung"), gilt folgendes:
Folgende Schritte müssen Sie zur Anmeldung durchführen:
Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich. Es ist jedoch sehr unterschiedlich, was und in welchem Umfang Anrechnungen erfolgen. Generell können Anrechnungen von Teilprüfungsgebieten erfolgen für:
So können Sie z. B. Inhalte der schriftlichen Prüfung aus dem Einzelhandel für den Lehrabschluss zum Bürokaufmann/-frau anrechnen lassen, da die Prüfungsinhalte zum Teil ident sind. Genauso gibt es auch Anrechnungen innerhalb der kaufmännisch-administrativen Lehrberufe, wo Pflichtfächer zum Teil angerechnet werden und dann nur mehr die berufsspezifischen Fächer absolviert werden müssen.
Bei Anrechnungsfragen können wir Ihnen leider kaum mit allgemeingültigen Informationen weiterhelfen, da Anrechnungen stets personenbezogen nach Ihren persönlichen Umständen zu beurteilen sind. Auch hier ist es hilfreich, dies direkt bei der Wirtschaftskammer bei der Prüfungsanmeldung abzuklären.
Sie müssen mindestens 1 1/2 Jahre (18 Monate) einschlägige Praxis im Lehrberuf, in dem Sie zur Prüfung antreten, nachweisen können. Sollten Sie Teilzeit gearbeitet haben, ist eine dementsprechend längere Berufspraxis notwendig (z. B. bei halber Dienstverpflichtung 36 Monate).
Als "einschlägige Berufspraxis" zählen:
Der Erwerb dieser erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse muss glaubhaft gemacht werden (etwa durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Dienstzeugnisse etc.). Die Summe aller Zeiten muss somit zumindest der halben Lehrzeit des Lehrberufes entsprechen (daher 18 Monate). Die alleinge Bestätigung einer Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse (Versicherungszeitenauszug) ist kein Nachweis für die dort verrichtete Tätigkeit!
Sollten Sie sich bei Ihren Praxiszeiten nicht sicher sein, ob Ihre geleistete Praxis auch als solche angerechnet wird, setzen Sie sich im Zweifelsfalle mit dem zuständigen Berater bei der WKO in Verbindung. In Wien ist dies derzeit:
Herr Rafael Weiss: +43 1 51450 - 2456
Sie erfahren Ihren Prüfungstermin direkt bei der Wirtschaftskammer, wobei Sie sich dazu zur Prüfung anmelden müssen. Danach werden Ihnen die Termine für die schriftliche Prüfung (1. Prüfungsteil) und die mündlichen Prüfung (2. Prüfungsteil) per Brief mitgeteilt. Beachten Sie, dass vor der Einzahlung der Prüfungsgebühr keine Anmeldung erfolgt und Sie auch keinen Termin erhalten werden. Berücksichtigen Sie auch etwaige Wartezeiten, da viele Prüfungen abgehalten werden müssen und hier im Schnitt Ihr Prüfungstermin dann 2-6 Monate später angesetzt wird. Nach Absolvierung der schriftlichen Prüfung erhalten Sie KEIN extra Schreiben über das Ergebnis Ihrer schriftlichen Arbeit. Unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung gehen Sie zur mündlichen Prüfung, welche zumeist einige Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfindet.
Zur mündlichen Prüfung können Sie auf jeden Fall antreten, unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfahren Sie nicht direkt, warten Sie also nicht auf eine Verständigung! Erst beim 2. Teil der Prüfung, der mündlichen Prüfung (Fachgespräch), erfahren Sie das Ergebnis Ihrer schriftlichen Prüfung, welche die Grundlage für die mündliche Prüfung bildet. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt.
Die Prüfungsabnahme am PC ist NICHT für alle kaufmännischen Lehrberufe vorgesehen. Derzeit werden nur einige wenige am PC geprüft, dies ist insbesondere der Lehrberuf Bürokaufmann/-frau. Aber auch hier gibt es wieder Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Einige Lehrberufe absolvieren die Prüfung derzeit noch rein handschriftlich, wie z. B. die Lehrberufe Betriebslogistik und Speditionskaufmann.
Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfalle bei der WKO, wie Ihre Prüfung und Ihr Fachgebiet in Ihrem Bundesland abgehalten wird.
Prinzipiell benötigen Sie keine besonders ausgeprägten EDV Kentnisse, um eine Prüfung am PC absolvieren zu können. Sie sollten zumindest bereits am PC gearbeitet und ein wenig Erfahrung mit Standardsoftware wie Textverarbeitung (z. B. Word) und Tabellenkalkulation (z. B. Excel) haben. Auch sollten Sie aufgrund der notwendigen Texteingaben mit der Tastatur zurecht kommen, die Beherrschung des 10-Fingersystems ist definitiv von Vorteil, aber nicht unbedingt erforderlich.
Sollten Sie z. B. ECDL Core (Standard) Niveau in diesen Bereichen besitzen, ist dies weit mehr als ausreichend.
Die Wirtschaftskammer bedient sich bei der Prüfung einer "abgespeckten" Version eines Textverarbeitungsprogramms, wo Sie nur jene Funktionen vorfinden, die Sie tatsächlich benötigen. Umfangreiche Formatierungen (wie z. B. Tabellen etc.) sind bei der Prüfung NICHT erforderlich.
Zur mündlichen Prüfung können Sie auf jeden Fall antreten, unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfahren Sie nicht direkt, warten Sie also nicht auf eine Verständigung! Erst beim 2. Teil der Prüfung, der mündlichen Prüfung (Fachgespräch), erfahren Sie das Ergebnis Ihrer schriftlichen Prüfung, welche die Grundlage für die mündliche Prüfung bildet. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt. Sie werden also auf jeden Fall zur mündlichen Prüfung eingeladen, unabhängig davon, ob Teile der schriftlichen Prüfung negativ waren oder nicht.
Diese Frage hängt natürlich stark davon ab, wie schnell Sie persönlich in der Lage sind, die notwendigen Lerninhalte zu verstehen und aufzunehmen. Für manche Lernende reicht es, nur 1 Beispiel zu einem Themenblock gerechnet zu haben, um es zu beherrschen, die Mehrzahl der Menschen benötigen zumeist etwas mehr Übung. Je besser Sie sich natürlich auf die Prüfung durch Übungen und Lernen vorbereiten, um so sicherer werden Sie und umso besser sind Sie auf die Prüfungssituation vorbereitet.
Bedenken Sie, dass für die meisten Menschen eine Prüfungssituation Stress bedeutet und somit unser Gehirn kaum in der Lage ist, hochgeistige Leistungen zu vollbringen. Eher ist es dazu in der Lage, gut eintrainierte Inhalte auch in dieser Ausnahmesituation (Prüfungsstress) abzurufen. Dies ist für eine Prüfung so wie im Sport - umso mehr sie trainiert haben, umso leichter wird der "Wettkampf". Die Prüfung ist definitiv der falsche Ort, um dort erst zu neuen Erkenntnissen zu gelangen. Trainieren Sie die Inhalte auch unter Zeitdruck (sie geben sich selbst Vorgabezeiten), dann sind Sie besser auf die Prüfungssituation eingestellt. Wir veröffentlichen in den nächsten Monaten einige Videos, die Ihnen dabei helfen werden, den Prüfungsdruck ideal zu bewältigen.
Da die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht, welcher theoretische als auch prakische Inhalte hat, gibt es keinen "Fragenkatalog" wie es für manche Prüfungen angeboten wird. Wir gehen zwar detailliert und sehr prüfungsnahe auf Fragestellungen und Beispiele ein, jedoch wird kein fixer Katalog an Fragestellungen seitens der prüfenden Institutionen angeboten. Oberösterreich bildet hier eine Ausnahme: Hier gibt es für einige Lehrberufe Fragenkataloge, diese können Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer Oberösterreich abrufen. Achtung! Gilt nur für Oberösterreich!
Die Geschäftsfälle umfassen sogenannte Postkorbaufgaben. Sie werden dabei in die Rolle eines Sachbearbeiters in einem Unternehmen versetzt und müssen aufgrund vorhandener Unterlagen (E-Mails, Rechnungen, Lieferscheine, Angebote etc.) verschiedenste Aufgaben lösen wie z. B. Angebote vergleichen, Mahnungen verfassen, Mängelrügen schreiben usw.
Pro Lehrabschluss ist jeweils 1 BKO (Büro, Kommunikation und Organisation) Geschäftsfall und 1 Fachgeschäftsfall zu lösen (Gesamtdauer 2h 45min).Wir haben für Sie auf der Geschäftsfälle CD mehrere in sich abgeschlossene Geschäftsfälle zusammengestellt. Die Aufgaben setzen sich jeweils aus einer Angabe, den Arbeitsblättern zur Ausarbeitung der Lösung und einer Musterlösung zusammen.
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