Die Prüfungsabnahme ist seit 1. Mai 2022 laut Bundesgesetzblatt für ALLE kaufmännischen Lehrberufe am PC abzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Ausarbeitung der praktischen Prüfung (Geschäftsprozesse). Es können zwar Berechnungen mittels Taschenrechner durchgeführt werden, um die Zahlen in den entsprechenden Zellen/Feldern einzusetzen, Grundkenntnisse in den Office Programmen Word, Excel und Powerpoint sind jedoch vorteilhaft.
Nur in "infrastrukturellen Ausnahmesituationen" darf die Prüfung noch handschriftlich erfolgen. Dies gilt für alle Bundesländer einheitlich. Die Lehrabschlussprüfung Einzelhandel (siehe dazu Fragen zum Lehrberuf Einzelhandel) wird noch handschriftlich geprüft, sie zählt aber auch nicht zu den kaufmännisch - administrativen Lehrberufen.