Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich. Es ist jedoch sehr unterschiedlich, was und in welchem Umfang Anrechnungen erfolgen. Generell können Anrechnungen von Teilprüfungsgebieten erfolgen für:
- absolvierte Schulausbildungen (z. B. HAK, HASCH etc.)
- andere Lehrabschlüsse
- evtl. im Ausland absolvierte Ausbildungen/Lehrabschlüsse
So können Sie z. B. Inhalte der schriftlichen Prüfung aus dem Einzelhandel für den Lehrabschluss zum Bürokaufmann/-frau anrechnen lassen, da die Prüfungsinhalte zum Teil ident sind (es entfällt z. B. die theoretische Prüfung). Innerhalb der kaufmännisch-administrativen Lehrberufe wird die theoretische Prüfung angerechnet, es muss nur die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) absolviert werden.
Bei Anrechnungsfragen können wir Ihnen leider kaum mit allgemeingültigen Informationen weiterhelfen, da Anrechnungen stets personenbezogen nach Ihren persönlichen Umständen zu beurteilen sind. Auch hier ist es hilfreich, dies direkt bei der Wirtschaftskammer bei der Prüfungsanmeldung abzuklären.