Zur praktischen Prüfung (Präsentation und Fachgspräch mündlich) können Sie auf jeden Fall antreten, unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfahren Sie nicht direkt, warten Sie also nicht auf eine Verständigung! Erst beim 2. Teil der Prüfung, der praktischen Prüfung (Fachgespräch), erfahren Sie näheres über Ihre Leistung bei der schriftlichen Prüfung. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt.