Zur praktischen Prüfung können Sie auf jeden Fall antreten, unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfahren Sie nicht direkt, warten Sie also nicht auf eine Verständigung (z. B. per Post oder E-Mail). Die praktische Prüfung wird gesondert beurteilt. Sie erfahren nach der Präsentation und dem simulierten Verkaufsgespräch das Ergebnis Ihrer Prüfung.
Die schriftliche theoretische Prüfung (bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung) wird gesondert beurteilt. Ist diese 1 x bestanden, muss dieser Teil nicht mehr gemacht werden.