Bei der Lehrabschlussprüfung Einzelhandel gibt es sogenannte Basisfächer (wir bezeichnen sie als PFLICHTFÄCHER), die für alle Einzelhandelsberufe relevant für die Prüfung sind.
Der 2. Wissensbereich umfasst die sogenannte Fachwarenkunde, die nur für das jeweilige Einzelhandelsbranche (z. B. Lebensmittel, Textil, Baustoffhandel, Elektro- und Elektronikberatung, usw.) des betreffenden Lehrberufes notwendig sind.
Wichtig: Dabei muss man auch noch unterscheiden, ob man eine reguläre Lehre als Lehrling absolviert hat mit einem positiven Berufsschulabschluss ("ordentliche Lehrabschlussprüfung") oder ob man (z. B. über den 2. Bildungsweg) eine "außerordentliche Lehrabschlussprüfung" ablegt.
Mit einem positiven Berufschulabschluss sind nur die praktischen Teile der Prüfung relevant, bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung muss die gesamte Prüfung abgelegt werden. Eine detaillierte Aufstellung wer nun was abzulegen hat und wie lange es dauert finden sie bei der Frage "Wie lange dauert die gesamte Prüfung?" >>
Seit Jänner 2018 gilt für den Einzelhandel folgende Prüfungsordnung:
Die Prüfung wird an 2 unterschiedlichen Tagen abgehalten:
1. Prüfungstermin schriftlich (theoretische Prüfung - Geschäftsfall),
2. Prüfungstermin mündlich
Für reguläre Lehrlinge (ordentliche Lehrabschlussprüfung) entfällt der 1. Prüfungstermin (schriftliche theoretische Prüfung).
Überblick Prüfungsaufbau:
Videos zur neuen Prüfungsordnung:
Infovideo in Kooperation mit ibw betreffend neuer Prüfungsordnung:
Interview einer Kandidatin - Einzelhandels - Lebensmittel, geprüft nach neuer Prüfungsordnung: