Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich. Es ist jedoch sehr unterschiedlich, was und in welchem Umfang Anrechnungen erfolgen. Generell können Anrechnungen von Teilprüfungsgebieten erfolgen für:
- absolvierte Schulausbildungen (z. B. HAK, HASCH etc.)
- andere Lehrabschlüsse
- evtl. im Ausland absolvierte Ausbildungen/Lehrabschlüsse
So können Sie z. B. Inhalte der schriftlichen Prüfung aus verwandten Berufen für den Lehrabschluss Einzelhandel anrechnen lassen, da die Prüfungsinhalte zum Teil ident sind. Hat man z. B. einen Schulabschluss, der die Prüfungsinhalte der theoretisch-schriftlichen Prüfung abdeckt, so muss man nur mehr die praktische Prüfung absolvieren. Hat ein Lehrling eine reguläre Lehre absolviert mit 3 Jahren Berufsschule, so muss nur mehr die praktische Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Ein positives Berufsschulzeugnis ersetzt somit die theoretisch-schriftliche Prüfung (Geschäftsfälle).
Bei Anrechnungsfragen können wir Ihnen leider kaum mit allgemeingültigen Informationen weiterhelfen, da Anrechnungen stets personenbezogen nach den individuellen Umständen erfolgen.