Variante 1: Wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung als Lehrling absolvieren, und regulär zur ordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten, gilt folgendes:
- Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ausfüllen
Dieser Prüfungsantrag kann 6 Monate vor Lehrzeitende in der Lehrlingsstelle bei Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer eingereicht werden. Die Prüfung kann frühestens in den letzten 10 Wochen der Lehrzeit abgelegt werden. Welche Wirtschaftskammer für Sie zuständig ist, erfahren Sie über diesen Link:
Übersicht Lehrlingsstellen >>
Wechseln Sie auf die Seite Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer, dort können Sie online die Anmeldung durchführen. - Prüfungsgebühr einzahlen
Wenn der Lehrling während der Lehrzeit oder während seiner Weiterverwendungspflicht erstmals zur Lehrabschlussprüfung antritt, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling die Kosten der Prüfungsgebühr zu ersetzen.
Verwendungszweck: Name und Lehrberuf anführenBitte beachten Sie, dass der Zahlschein vollständig ausgefüllt wird. Die Auftragsbestätigung der Bank ist ebenfalls vollständig auszufüllen und in Fotokopie gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung an die Lehrlingsstelle einzusenden. Sobald das Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule vorliegt, ist dieses unverzüglich der Lehrlingsstelle zur Einsichtnahme vorzulegen.
Variante 2:
Wenn Sie zu einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten ("ausnahmsweise Zulassung"), gilt folgendes:
Folgende Schritte müssen Sie zur Anmeldung durchführen:
- Antrag auf Zulassung zur außerordentlichen (ausnahmsweisen) Lehrabschlussprüfung ausfüllen
Welche Wirtschaftskammer für Sie zuständig ist, erfahren Sie über diesen Link:
Übersicht Lehrlingsstellen >>
Wechseln Sie auf die Seite Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer, dort können Sie online die Anmeldung durchführen. - Prüfungsgebühr einzahlen (z. B. mittels Zahlschein oder direkt bei der WKO)
Die Wirtschaftskammer vergibt Ihnen nur dann einen Prüfungstermin, wenn die Einzahlung erfolgt ist! - Unterlagen für die Prüfungsanmeldung bei der WKO zusammenstellen und abgeben
Sie benötigen:
- ausgefüllter Antrag aus Punkt 1
- Kopie des eingezahlten Zahlscheinabschnittes bzw. sonstige gültige Einzahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr
- Kopie amtlicher Lichtbildausweis
- Kopie (wenn zutreffend) der Heiratsurkunde bei Namensänderung
- Kopien Bestätigungen/Dienstzeugnisse für den Nachweis der Praxiszeiten
--> Details zu Anrechnung von Praxiszeiten siehe Antwort zu vorhergehender Frage unseres Fragenkatalogs
"Was und in welchem Ausmaß muss ich Praxiszeiten nachweisen können?" - Die WKO verarbeitet nur vollständige Unterlagen und meldet Sie nur dann zu einem Prüfungstermin an, wenn
alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Danach wird Ihnen ein schriftlicher Prüfungstermin durch die Wirtschaftskammer zugeteilt (schriftliche + mündliche Prüfung).