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Wo erfahre ich meinen Prüfungstermin?

Sie erfahren Ihren Prüfungstermin direkt bei der Wirtschaftskammer, wobei Sie sich dazu zur Prüfung anmelden müssen. Danach werden Ihnen die Termine für die schriftliche Prüfung (1. Prüfungsteil, wenn Sie eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung machen) und die praktische mündlichen Prüfung (2. Prüfungsteil) per Brief mitgeteilt. Beachten Sie, dass vor der Einzahlung der Prüfungsgebühr keine Anmeldung erfolgt und Sie auch keinen Termin erhalten werden.

Berücksichtigen Sie auch etwaige Wartezeiten, da viele Prüfungen abgehalten werden müssen und hier im Schnitt Ihr Prüfungstermin dann 2-4 Monate später angesetzt wird. Nach Absolvierung der schriftlichen Prüfung erhalten Sie KEIN extra Schreiben über das Ergebnis Ihrer schriftlichen Arbeit (sofern Sie diese ablegen mussten). Unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung gehen Sie zur mündlichen Prüfung, welche zumeist einige Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfindet.

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