Häufig gestellte
Fragen
Wir haben oft gestellte und wichtige Fragen für dich gesammelt und sorgfältig & topaktuell beantwortet. Sollten Fragen offenbleiben, nutze den Live-Chat oder das Kontaktformular und schreib uns!
Ja, das kann möglich sein. Wenn du keine 3-jährige Lehre gemacht hast, kannst du zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung Finanz- und Rechnungswesenassistenz antreten - vorausgesetzt du kannst 18 Monate Berufspraxis in Vollzeit nachweisen. Wichtig ist dabei, was in deinem Dienstzeugnis zu deinen Buchhaltungstätigkeiten steht. Wenn du dir unsicher bist, frag bei der Lehrlingsstelle in deinem Bundesland nach.
Wenn du bereits den Lehrabschluss Bürokaufmann/-frau hast, kannst du auch ohne Berufspraxis zur Zusatzprüfung Finanz- und Rechnungswesenassistenz antreten, weil du schon einen kaufmännischen Lehrabschluss hast. Die Theorieprüfung entfällt dann.
Nein. Einen offiziellen, verbindlichen Fragenkatalog gibt es nicht, weil die Prüfungskommission jedes Mal aus anderen Personen besteht.
Damit du trotzdem gezielt lernen kannst, haben wir Frage–Antwort-Lernkarten entwickelt: Die 200 wichtigsten Prüfungsfragen aus Buchhaltung, Personalverrechnung und Kostenrechnung – jeweils mit der Lösung auf der Rückseite. So kannst du dich super selbst abfragen.
Im Paket L sind die Lernkarten fix dabei – du kannst sie aber auch einzeln im Shop kaufen.
Ja – Lehrbuch und Übungsbuch gehören zusammen.
Das Übungsbuch ist genau auf das Lehrbuch abgestimmt und hilft dir mit vielen Beispielen zu allen Prüfungs-Themen. Zu jedem Beispiel bekommst du auch schrittweise Lösungen. So kannst du selbstständig üben, Fehler verbessern und dich sogar allein auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten. Der Stoff im Lehrbuch ist zwar umfangreich, aber gezielt nach dem Prüfungsstoff ausgewählt. Mit Lehrbeispielen siehst du sofort, wie du Aufgaben richtig löst.
Beide – Lehrbuch und Übungsbuch – sind in allen Paketen dabei und daher ein echtes Muss.
Wenn du keine 3-jährige Lehre als ordentlicher Lehrling gemacht hast, kannst du zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung Finanz- und Rechnungswesenassistenz antreten, wenn du 18 Monate Berufspraxis in Vollzeit nachweisen kannst. Wichtig ist, was in deinem Dienstzeugnis zu deiner Praxis steht (z. B. Buchhaltung, Personalverrechnung, Kostenrechnung, Mitarbeit in einer Steuerberatungskanzlei usw.). Wenn du unsicher bist, frag bei der Lehrlingsstelle in deinem Bundesland nach.
Wenn du bereits den Lehrabschluss Bürokaufmann/-frau hast, kannst du auch ohne Berufspraxis zur Zusatzprüfung Finanz- und Rechnungswesenassistenz antreten, weil du schon einen kaufmännischen Lehrabschluss hast. Die Theorieprüfung entfällt dann. Sinnvoll ist es natürlich trotzdem, mit Berufspraxis zur Prüfung zu gehen.