Wann erfahre ich das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung?
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfährst du nicht direkt, warte also nicht auf eine Verständigung (z. B. per Post oder E-Mail). Zur mündlichen Prüfung kannst du aber auf jeden Fall antreten, unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung.
Die schriftliche theoretische Prüfung (bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung) wird gesondert beurteilt. Ist diese 1x bestanden, muss dieser Teil nicht mehr gemacht werden.
Die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) wird zusammen beurteilt. Erst beim 2. Teil – der mündlichen Prüfung erfährst du das Ergebnis deiner schriftlichen praktischen Prüfung, welche auch die Grundlage für den mündlichen Prüfungsteil Bezugnahme auf die Geschäftsprozesse bildet. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt.