Kann man eine Lehrabschlussprüfung auch ohne Lehre machen?
Ja, das ist möglich. Mittlerweile ist das auch eine oft gewählte Variante, vor allem am 2. Bildungsweg.
Wenn du keine mehrjährige Lehre (meist 3 Jahre) gemacht hast und keine Berufsschule gemacht hast oder diese nicht abgeschlossen hast, kannst du zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung (a. o. LAP) antreten. Du benötigst allerdings 18 Monate einschlägige Praxiserfahrung in Vollzeit.
Was du können musst und wie die außerordentliche und ordentliche LAP aufgebaut ist, erklären wir in separaten FAQs.