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Das hängt natürlich stark davon ab, wie schnell du persönlich in der Lage bist, die notwendigen Lerninhalte zu verstehen und aufzunehmen. Für manche Lernende reicht es, nur 1 Beispiel zu einem Themenblock gerechnet zu haben, um es zu beherrschen, die Mehrzahl der Menschen benötigen jedoch mehr Übung. Je besser du dich auf die Prüfung durch Übungen und Lernen vorbereitest, um so sicherer wirst du und umso besser bist du auf die Prüfungssituation vorbereitet.
Bedenke, dass für die meisten Menschen eine Prüfungssituation enormen Stress bedeutet und somit unser Gehirn kaum in der Lage ist, hochgeistige Leistungen zu vollbringen. Eher ist es dazu in der Lage, gut eintrainierte Inhalte auch in dieser Ausnahmesituation (Prüfungsstress) abzurufen. Dies ist für eine Prüfung so wie im Sport - umso mehr du trainiert hast, umso leichter wird der "Wettkampf". Die Prüfung ist definitiv der falsche Ort, um erst dort zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.
Trainiere die Inhalte auch unter Zeitdruck (du gibst dir selbst Vorgabezeiten), dann bist du besser auf die Prüfungssituation eingestellt. Vor allem das Ausarbeiten der Geschäftsprozesse unter Zeitdruck ist eine sehr wichtige Übung. Musterprüfungen können dabei helfen, den Zeitbedarf richtig einzuschätzen und die eigene Geschwindigkeit zu beurteilen. Du findest bei uns im Webshop zu fast allen Lehrberufen entsprechende Musterprüfungen und Übungsbeispiele.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfährst du nicht direkt, warte also nicht auf eine Verständigung (z. B. per Post oder E-Mail). Zur mündlichen Prüfung kannst du aber auf jeden Fall antreten, unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung.
Die schriftliche theoretische Prüfung (bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung) wird gesondert beurteilt. Ist diese 1x bestanden, muss dieser Teil nicht mehr gemacht werden.
Die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) wird zusammen beurteilt. Erst beim 2. Teil – der mündlichen Prüfung erfährst du das Ergebnis deiner schriftlichen praktischen Prüfung, welche auch die Grundlage für den mündlichen Prüfungsteil Bezugnahme auf die Geschäftsprozesse bildet. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfährst du nicht direkt. Warte also nicht auf eine Verständigung (z. B. per Post oder E-Mail). Zur mündlichen Prüfung kannst du aber auf jeden Fall antreten – unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung.
Die schriftliche theoretische Prüfung (bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung) wird gesondert beurteilt. Ist diese 1x bestanden, muss dieser Teil nicht mehr gemacht werden.
Die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) wird zusammen beurteilt. Erst beim 2. Teil – der mündlichen Prüfung – erfährst du das Ergebnis deiner schriftlichen praktischen Prüfung, welche auch die Grundlage für den mündlichen Prüfungsteil „Bezugnahme auf die Geschäftsprozesse“ bildet. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt.
Prinzipiell brauchst du keine besonders ausgeprägten EDV-Kenntnisse, um eine Prüfung am PC absolvieren zu können. Du solltest zumindest schon am PC gearbeitet haben und ein wenig Erfahrung mit Standardsoftware wie Textverarbeitung (z. B. Word), Tabellenkalkulation (z. B. Excel) und Präsentationsprogrammen (z. B. Powerpoint) haben. Du solltest auch wegen der notwendigen Texteingaben mit der Tastatur zurechtkommen. Die Beherrschung des 10-Fingersystems ist definitiv von Vorteil, weil du die Texte bei der Prüfung schneller eingeben kannst und somit mehr Zeit für deine Berechnungen/Überlegungen hast.
Wenn du z. B. ECDL Core (Standard) Niveau in diesen Bereichen hast, ist das weit mehr als du brauchst, aber natürlich vorteilhaft.
Umfangreiche Formatierungen (wie z. B. Tabellen etc.) sind bei der Prüfung NICHT erforderlich.
Die Prüfungsabnahme ist seit 1. Mai 2022 laut Bundesgesetzblatt für ALLE kaufmännischen Lehrberufe am PC abzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Ausarbeitung der praktischen Prüfung (Geschäftsprozesse). Es können zwar Berechnungen mittels Taschenrechner durchgeführt werden, um die Zahlen in den entsprechenden Zellen/Feldern einzusetzen, Grundkenntnisse in den Office Programmen Word, Excel und Powerpoint sind jedoch vorteilhaft. Nur in "infrastrukturellen Ausnahmesituationen" darf die Prüfung noch handschriftlich erfolgen. Dies gilt für alle Bundesländer einheitlich. Die Lehrabschlussprüfung Einzelhandel (siehe dazu Fragen zum Lehrberuf Einzelhandel) wird noch handschriftlich geprüft, sie zählt aber auch nicht zu den kaufmännisch - administrativen Lehrberufen.
Zur mündlichen Prüfung kannst du unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung antreten. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erfährst du nicht direkt, warte also nicht auf eine Verständigung (per Post, E-Mail etc.).
Die schriftliche theoretische Prüfung (bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung) wird gesondert beurteilt. Ist sie 1x bestanden, musst du diesen Teil nicht mehr machen.
Die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) wird zusammen beurteilt. Erst beim 2. Teil – der mündlichen Prüfung – erfährst du das Ergebnis deiner schriftlichen praktischen Prüfung. Diese bildet auch die Grundlage für den mündlichen Prüfungsteil „Bezugnahme auf die Geschäftsprozesse“. Das gesamte Urteil (ob und wie bestanden) wird erst nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung festgelegt.
Du musst mindestens 1,5 Jahre (18 Monate) einschlägige Praxis in dem Lehrberuf nachweisen können, in dem du zur Prüfung antrittst. Wenn du Teilzeit gearbeitet hast, brauchst du entsprechend längere Berufspraxis (z. B. bei halber Dienstverpflichtung 36 Monate).
Als „einschlägige Berufspraxis“ zählen:
- einschlägige Anlerntätigkeit
- sonstige praktische Tätigkeiten
- einschlägige Kursveranstaltungen
Du musst glaubhaft machen, dass du dir die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hast (z. B. durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Dienstzeugnisse etc.). Die Summe aller Zeiten muss mindestens der halben Lehrzeit des Lehrberufs entsprechen (daher 18 Monate). Achtung: Eine alleinige Bestätigung einer Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse (Versicherungszeitenauszug) ist kein Nachweis für die dort verrichtete Tätigkeit!
Wenn du dir bei deinen Praxiszeiten nicht sicher bist, ob sie angerechnet werden, setz dich im Zweifelsfall mit dem zuständigen Berater bei der WKO in Verbindung.
Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer
Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich. Es ist aber sehr unterschiedlich, was und in welchem Umfang Anrechnungen erfolgen. Generell können Anrechnungen von Teilprüfungsgebieten erfolgen für:
- absolvierte Schulausbildungen (z. B. HAK, HASCH etc.)
- andere Lehrabschlüsse
- evtl. im Ausland absolvierte Ausbildungen/Lehrabschlüsse
So kannst du z. B. Inhalte der schriftlichen Prüfung aus dem Einzelhandel für den Lehrabschluss zum Bürokaufmann/-frau anrechnen lassen, weil die Prüfungsinhalte teilweise ident sind (z. B. entfällt die theoretische Prüfung). Innerhalb der kaufmännisch-administrativen Lehrberufe wird die theoretische Prüfung angerechnet – du musst nur die praktische Prüfung (schriftlich + mündlich) absolvieren.
Bei Anrechnungsfragen können wir dir leider kaum mit allgemeingültigen Informationen weiterhelfen, weil Anrechnungen immer personenbezogen nach deinen Umständen beurteilt werden. Auch hier ist es hilfreich, das direkt bei der Wirtschaftskammer bei der Prüfungsanmeldung abzuklären.
Du erfährst deinen Prüfungstermin direkt bei der Wirtschaftskammer. Dafür musst du dich zur Prüfung anmelden. Danach bekommst du die Termine für die schriftliche Prüfung (1. Prüfungsteil) und die mündliche Prüfung (2. Prüfungsteil) per Brief mitgeteilt.
Beachte: Erst nach der Einzahlung der Prüfungsgebühr gilt deine Anmeldung als erfolgt – vorher bekommst du auch keinen Termin. Rechne außerdem mit Wartezeiten, weil viele Prüfungen organisiert werden müssen. Im Schnitt wird dein Prüfungstermin 2–6 Monate später angesetzt.
Nach der schriftlichen Prüfung bekommst du kein extra Schreiben über das Ergebnis deiner schriftlichen Arbeit. Du gehst unabhängig vom Ergebnis zur mündlichen Prüfung. Diese findet meist einige Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt jeweils bei der zuständigen Wirtschaftskammer deines Bundeslandes – z. B. mit Wohnsitz in Wien meldest du dich bei der Wirtschaftskammer in Wien zur Prüfung an.
Beachte bitte, dass einige Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind. Außerdem musst du die Prüfungsgebühr unbedingt einzahlen, da sonst keine Anmeldung erfolgt und du keinem Prüfungstermin zugeordnet wirst. Die Anmeldung erfolgt ONLINE.
1) Prüfungszeit für Personen die zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung (a. o. LAP) antreten (häufig 2. Bildungsweg). Diese müssen die gesamte schriftliche Prüfung ablegen. Dazu gehört:
Die SCHRIFTLICHE PRÜFUNG (1. Prüfungstermin) mit folgenden Fächern und insgesamt 6 Stunden Prüfungszeit:
- Theoretische Prüfung (Basiskompetenzen) schriftlich, 3 Stunden
- volkswirtschaftliche Kompetenzen
- betriebswirtschaftliche Kompetenzen
Dieser Prüfungsteil entfällt, wenn die Berufsschule positiv abgeschlossen wurde.
In unserem Gesamtlehrbuch und Übungsbuch kaufmännische Lehrabschlussprüfung sind alle Inhalte dieses Prüfungsteils abgedeckt.
- Praktische Prüfung (Geschäftsprozesse), schriftlich, 3 Stunden
- Schriftverkehr allgemeine Themen
- fachspezifische Aufgabenstellungen
Die MÜNDLICHE PRÜFUNG (2. Prüfungstermin) mit folgenden Fächern und ca. 30-45 min Prüfungszeit:
- Praktische mündliche Prüfung:
- Kaufmännische Grundkompetenzen [15-20 min]
- Bezugnahme auf die Geschäftsprozesse (schriftliche Arbeit) [ca. 15 min]
- Fachgespräch [10-15 min]
Hier gibt es 2 Varianten abhängig vom jeweiligen Lehrberuf:
- Variante 1: „konkrete Situation aus dem beruflichen Alltag“ - Bezug auf ausgewählte Themen des Lehrberufs
- Variante 2: Die Prüfungskommission macht ein Rollenspiel / simuliertes Gespräch mit einem Lieferanten, Kunden oder einer Person aus dem betrieblichen Umfeld - Allgemeine Fragen zur eigenen Berufstätigkeit (Ihre Aufgabengebiete, Praxiserfahrungen usw.)
Hinweis: Die Zeitdauer kann je nach Können des/der Kandidat:in unterschiedlich sein, durchschnittlich jedoch 30 min
2) Prüfungszeit für reguläre Lehrlinge mit positivem Berufsschulabschluss, die zur ordentlichen Lehrabschlussprüfung (o. LAP) antreten:
Für diese Prüflinge entfällt der schriftliche theoretische Teil der Prüfung, es muss nur die praktische Prüfung abgelegt werden. Somit beschränkt sich die Prüfungszeit auf:
- insgesamt 3 Stunden für die praktische schriftliche Prüfung und
- ca. 30-40 min für die praktische mündliche Prüfung
Wenn du bereits eine kaufmännische Lehrabschlussprüfung oder eine vom Fachgebiet ähnliche Lehrabschlussprüfung (eben z. B. den Einzelhandels-Lehrabschluss) absolviert hast, dann brauchst du ebenfalls nur die praktische Prüfung (schriftlichen und mündlichen Teil) zu machen, die Theorieprüfung entfällt.
Besonderheit dabei ist, dass du bei einer Zusatzprüfung auch ohne den Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis antreten darfst, da du ja schon einen artverwandten oder kaufmännischen Lehrabschluss hast.
Du musst dich bei der Anmeldung für die Prüfung auch für die Zusatzprüfung speziell anmelden. Solltest du dir unsicher sein, ob eine Zusatzprüfung in deinem Fall möglich ist, so solltest du das am besten direkt bei deiner zuständigen Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle in deinem Bundesland erfragen.
Beispiele:
- Einzelhandel LAP abgeschlossen, du willst Bürokaufmann /-frau absolvieren > Anmeldung zur Zusatzprüfung Bürokaufmann /-frau
- Du hast Bürokaufmann /-frau abgeschlossen, willst Finanz- und Rechnungswesenassistenz dazu machen > Anmeldung zur Zusatzprüfung Finanz- und Rechnungswesen
- Du kannst z. B. mit dem Abschluss Bürokaufmann /-frau jeden der anderen 29 kaufm. Lehrberufe als Zusatzprüfung absolvieren.
Im Rahmen des Fachgesprächs können Fachfragen zu den berufsspezifischen Inhalten des Lehrberufs (z. B. Thema Kommissionierung bei Betriebslogistik, Abschreibungen bei Finanz- und Rechnungswesen etc.) gefragt werden. Auch allgemeine Fragen zur eigenen Berufstätigkeit (Ihre Aufgabengebiete, Praxiserfahrungen usw.) werden vor allem zu Beginn der Prüfung thematisiert. Auch darauf sollte man vorbereitet sein!
Abhängig vom jeweiligen Lehrberuf, gibt es 2 Varianten:
- Variante 1: „konkrete Situation aus dem beruflichen Alltag“ - Bezug auf ausgewählte Themen des Lehrberufs
- Variante 2: Die Prüfungskommission macht ein Rollenspiel / simuliertes Gespräch mit einem Lieferanten, Kunden oder einer Person aus dem betrieblichen Umfeld. Es wird geprüft, ob Sie in der Situation richtig reagieren (z. B. der/die Prüfende spielt einen Kunden, welcher sich über laufende Preissteigerungen beschwert. Wie reagieren Sie richtig?)
Das Fachgesprächs dauert ca. 10-15 min.
Die Geschäftsprozesse sind der schriftliche Teil der praktischen Prüfung. Die Geschäftsprozesse (seit 1. Mai 2022, früher: "Geschäftsfälle") umfassen sogenannte Postkorbaufgaben. Sie werden dabei in die Rolle eines/er Sachbearbeiter:in in einem Unternehmen versetzt und müssen aufgrund vorhandener Unterlagen (E-Mails, Rechnungen, Lieferscheine, Angebote etc.) verschiedenste Aufgaben lösen wie z. B. Angebote vergleichen, Bestellungen schreiben, Mahnungen verfassen, Mängelrügen schreiben usw.
Die Geschäftsprozesse umfassen:
1 große praxisbezogene Aufgabenstellung mit Teilaufgaben eines Unternehmens passend zum jeweiligen Lehrberuf mit:
- allgemeinen Schriftverkehrsaufgaben (z. B. Angebotsvergleich, Bestellung, Rechnungserstellung, Mängelrüge etc.)
Alle möglichen Aufgabenstellung dazu siehe: Paket Schriftverkehr für Geschäftsprozesse - fachspezifische Aufgabenstellungen bezogen auf den jeweiligen Lehrberuf (z. B. Kommissionierungsaufgaben bei Betriebslogistik, Verfassen eines Newsletters bei Bürokaufleuten etc.)
Entsprechende Musterprüfungen zu den Geschäftsprozessen finden Sie beim jeweiligen Prüfungsvorbereitungsskriptum des jeweiligen Berufes
bzw. in unseren Geschäftsprozessen inkl. Musterprüfungen (z. B. Bürokaufmann/-frau)
Die Einteilung der Prüfung seitens des Bundesgesetzblattes, welches durch die WKO bei der Prüfung umgesetzt wird, ist relativ kompliziert, da die Themen nur sehr allgemein gehalten und juristisch formuliert sind. Es kommt nicht klar heraus, was man nun wirklich bei der Prüfung können muss.
Die theoretische Prüfung ist dazu da, die Lehrinhalte der Berufsschule zu prüfen, ob dieses Basiswissen gegeben ist. Sie muss daher nur gemacht werden, wenn man keinen positiven Berufsschulabschluss hat (außerordentliche Lehrabschlussprüfung, (a. o. LAP)). Sie „ersetzt“ sozusagen die Berufsschule.
Siehe auch FAQ: Was besagt die aktuelle Prügungsordnung?
Die Einteilung der Prüfung seitens des Bundesgesetzblattes, welches durch die WKO bei der Prüfung umgesetzt wird, ist relativ kompliziert, da die Themen nur sehr allgemein gehalten und juristisch formuliert sind. Es kommt nicht klar heraus, was man nun wirklich bei der Prüfung können muss.
Die praktische Prüfung muss JEDER machen, egal ob mit oder ohne Berufsschulabschluss, also außerordentliche (a. o.) als auch ordentliche Lehrabschlussprüfung (o. LAP).
Siehe auch FAQ: Was besagt die aktuelle Prügungsordnung?
Hast du die Berufsschule nicht positiv abgeschlossen oder gar nicht besucht (z. B. weil du gerade den 2. Bildungsweg machst), dann musst du eine "außerordentliche Lehrabschlussprüfung" (a. o. LAP) ablegen. Diese beinhaltet die 3-stündige schriftliche theoretische Prüfung und du musst einen einschlägigen Berufs-Praxisnachweis über 18 Monate Vollzeittätigkeit (in Teilzeit entsprechend länger) erbringen. Die a. o. LAP ist sehr weit verbreitet in der Erwachsenenbildung.
Aufbau der außerordentliche Lehrabschlussprüfung (a. o. LAP):

Die Prüfung wird dabei an 2 unterschiedlichen Tagen abgehalten:
1. Prüfungstermin: beide schriftlichen Prüfungen
2. Prüfungstermin: mündliche Prüfung
Der 2. Prüfungstermin, für die mündliche Prüfung, findet zumeist 2-3 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Das Ergebnis deiner schriftlichen Prüfungsarbeit erfährst du bei der mündlichen Prüfung, du musst also auf jeden Fall hingehen!
Wenn du eine reguläre Lehre als Lehrling mit einem positiven Berufsschulabschluss (alle Klassen der Berufsschule positiv) absolviert hast, dann gilt für dich, dass du zur "ordentlichen Lehrabschlussprüfung" (o. LAP) zugelassen wirst. Dadurch ersparst du dir die 3-stündige schriftliche theoretische Prüfung.
Aufbau der ordentlichen kaufmännischen Lehrabschlussprüfung (o. LAP):

Mit einem positiven Berufsschulabschluss (alle Klassen der Berufsschule positiv) gilt für dich diese Prüfungsordnung. Du musst also den schriftlichen Teil und den mündlichen Teil der praktischen Prüfung absolvieren.
Die Prüfung wird an 2 unterschiedlichen Tagen abgehalten:
1. Prüfungstermin: praktische schriftliche Prüfung (Geschäftsprozesse)
2. Prüfungstermin: mündliche Prüfung
Der 2. Prüfungstermin, für die mündliche Prüfung, findet zumeist 2-3 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Das Ergebnis deiner schriftlichen Prüfungsarbeit erfährst du bei der mündlichen Prüfung, du musst also auf jeden Fall hingehen!
Der Einzelhandel zählt zwar NICHT zu den 29 kaufmännischen Lehrabschlussberufen, jedoch ist er thematisch sehr artverwandt. Er hat eine eigene Prüfungsordnung, die auch von den kaufmännischen Berufen deutlich abweicht.
Laut dem österreichischem Bundesgesetzblatt werden folgende 29 kaufmännisch- administrative Berufe unterschieden
(ebenfall aktuell nachzulesen unter dem Bundesgesetzblatt des RIS des Bundeskanzleramtes.
- Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/in
- Assistent/in in der Sicherheitsverwaltung
- Bankkaufmann / Bankkauffrau
- Betriebsdienstleister/in
- Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel
- Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel
- Buch- und Medienwirtschaft – Verlag
- Bürokaufmann / Bürokauffrau
- Einkäufer / Einkäuferin
- E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau
- Eventkaufmann / Eventkauffrau
- Finanzdienstleistungskaufmann / Finanzdienstleistungskauffrau
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz
- Großhandelskaufmann / Großhandelskauffrau
- Hotelkaufmann / Hotelkauffrau
- Hotel- und Gastgewerbeassistent/in,
- Immobilienkaufmann /Immobilienkauffrau
- Industriekaufmann / Industriekauffrau
- Kanzleiassistent / Kanzleiassistentin
- Mobilitätsservice
- Personaldienstleistung
- Reisebüroassistent/in
- Speditionskaufmann / Speditionskauffrau,
- Speditionslogistik
- Sportadministrator/in
- Steuerassistenz
- Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau
- Verwaltungsassistent/in
Ja, eine Lehrabschlussprüfung besteht zumeist aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wie kaufmännischen Lehrabschlussprüfungen und die Lehrabschlussprüfung im Einzelhandel aufgebaut sind, findest du in einer separten FAQ.
Es muss grundsätzlich unterschieden werden, ob es sich um eine ordentliche (o. LAP mit Berufsschulabschluss) oder eine außerordentliche (a. o LAP) Lehrabschlussprüfung (kein Berufsschulabschluss) handelt.
Bei einer außerordentlichen LAP musst du einen theoretischen und einen praktischen Teil absolvieren (Ausnahme: Zusatzprüfung oder Anrechnung der theoretischen Prüfung). Die theoretische Prüfung ist schriftlich, die praktische Prüfung ist schriftlich und mündlich, wobei z. B. beim Einzelhandel bei der praktischen Prüfung nur die Ausarbeitung der Präsentation schriftlich gemacht wird für den mündlichen Teil.
Bei der ordentlichen LAP ersparst du dir die theoretische Prüfung, da dieses Wissen durch den Berufsschulabschluss nachgewiesen ist.
Den genauen Aufbau der Prüfungen erörtern wir in einer separaten FAQ.
Die Prüfungsgebühr wird meist jedes Jahr angepasst (wegen der allgemeinen Preissteigerung). Stand 2025 gelten diese Gebühren:
- Prüfungstaxe: 137 €
- Zusatzprüfung: 69 €
Je nach Lehrberuf können zusätzlich Materialkosten anfallen – bei kaufmännisch-administrativen Berufen und im Einzelhandel gibt es keine Materialkosten.
Du kannst in Österreich beliebig oft zur Lehrabschlussprüfung (LAP) antreten – in jedem Lehrberuf. Die Inhalte bleiben gleich. Es kann auch sein, dass du nur einzelne Teile wiederholen musst (z. B. Theorie bestanden, nur die praktische Prüfung nochmal).
Wenn es beim ersten Mal nicht klappt: Gib dir nicht die Schuld – das kann passieren. Schau dir genau an, woran es gelegen ist, und bereite dich für den nächsten Antritt gezielter vor.
Expertentipp: Von Berufungen geben negative Prüfungsergebnisse raten wir eher ab. Das führt nur selten zum Erfolg - immerhin stimmst du gegen das Ergebnis einer 3-köpfigen Prüfungskommission. Investiere deine Zeit und Energie besser in einen neuen Antritt – das ist unsere Erfahrung aus über 20 Jahren Begleitung von Prüflingen.
Das ist grundsätzlich kein Problem. Du kannst in Österreich beliebig oft zur Lehrabschlussprüfung antreten – in jedem Lehrberuf. Je nach Ergebnis kann es sein, dass du nicht alles wiederholen musst, sondern nur bestimmte Teile. Beispiel: Du hast die theoretische Prüfung bestanden und musst nur noch einmal die praktische Prüfung machen.
Wenn du eine Lehre gemacht hast, solltest du danach mit deinem Lehrbetrieb besprechen, wie es weitergeht (z. B. ob du im Betrieb bleibst, ob der Lehrvertrag verlängert wird, bis du die Prüfung geschafft hast usw.).
Das kommt drauf an. Jede LAP ist anders – je nachdem, welchen Lehrberuf du machst, wie viel Praxis du schon hast und ob du die Berufsschule abgeschlossen hast.
Viele empfinden die LAP als schwierig (rund 80 %), weil sie vorher nicht genau wissen:
- wie die Prüfung wirklich abläuft
- was sie genau können müssen
- und was davon schon sitzt und wo noch Lücken sind
Wenn du dir über diesen Dinge im Klaren bist, wirkt die Prüfung oft gleich viel leichter.
Ein guter Start: Übe mit Unterlagen oder Unterlagenpaketen, die Musterprüfungen und/oder Lernkarten enthalten – dann siehst du schnell, wo du gut bist und was du noch brauchst.
Das hängt davon ab, ob du die Berufsschule abgeschlossen hast oder nicht.
Wenn du die Berufsschule positiv abgeschlossen hast, dann kannst du zur ordentlichen Lehrabschlussprüfung (o. LAP) antreten. Wenn du keine Berufsschule gemacht hast oder diese nicht abgeschlossen hast, dann kannst du mit 18 Monaten einschlägiger Praxiserfahrung (Vollzeit) zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung (a. o. LAP) antreten.
Wie diese Prüfungen aufgebaut sind erörtern wir in einer separaten FAQ.
Das hängt vom Lehrberuf ab. Für die meisten Lehrabschlussprüfungen gibt es keinen offiziellen, verbindlichen Fragenkatalog. Das liegt auch daran, dass die Prüfung aus schriftlichen und mündlichen Teilen besteht und dabei theoretische und praktische Inhalte abgefragt werden.
Oberösterreich ist teilweise eine Ausnahme: Dort gibt es für einige Lehrberufe Fragenkataloge. Für den Einzelhandel wird aber auch dort kein Fragenkatalog angeboten.
Wichtig: Das Skriptum „Kaufmännische Grundkompetenzen“ ist zwar in Fragenform aufgebaut, ist aber kein verbindlicher Fragenkatalog – auch nicht in Oberösterreich. In unseren Lehrbüchern sind trotzdem alle Fragen daraus im Lehrstoff enthalten und erklärt.
Zum Üben findest du bei uns sehr prüfungsnahe Musterprüfungen und in den Lernkarten viele typische Fragen, die oft in der mündlichen und in der schriftlich-theoretischen Prüfung kommen.
Bei der Lehrabschlussprüfung wird geprüft, ob du die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten für deinen Lehrberuf beherrschst. Was genau drankommt, hängt vor allem davon ab, in welchem Lehrberuf du antrittst. Die Inhalte sind je nach Beruf unterschiedlich.
Voraussetzung: ordentliche oder außerordentliche LAP
- Wenn du die Berufsschule positiv abgeschlossen hast, kannst du zur ordentlichen Lehrabschlussprüfung (o. LAP) antreten.
- Wenn du keine Berufsschule gemacht hast oder sie nicht abgeschlossen hast, kannst du mit 18 Monaten einschlägiger Praxiserfahrung (Vollzeit) zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung (a. o. LAP) antreten.
Wie diese Prüfungen aufgebaut sind erörtern wir in einer separaten FAQ.
Wir empfehlen dir auch, dich in deiner Firma, in deiner Berufsschule oder bei der zuständigen WKO in deinem Bundesland zu informieren.
Die Antwort auf diese Frage hängt von 4 Faktoren ab:
- in welchem Lehrberuf trittst du zur Prüfung an?
- wie viel Praxiserfahrung bringst du mit?
- hast du die Berufsschule abgeschlossen oder nicht?
- und das Wichtigste: was kannst du schon von dem, was geprüft wird?
Tipp: Wenn du herausfinden willst, was du schon kannst, besorge dir einfach Unterlagen oder Unterlagenpakete, die Musterprüfungen für die schriftliche und beispielhafte Fragestellungen enthalten. Dann siehst du sofort, was du schon kannst und wo du noch Lücken hast.
Diese Frage lässt sich natürlich nicht allgemein beantworten, da es in Österreich fast 230 Lehrberufe und somit Lehrabschlussprüfungen in sehr vielen Branchen gibt. Für folgende Lehrabschlussprüfungen findest du genaue Informationen hier:
Alle kaufmännischen Lehrabschlussprüfungen (29 verschiedene) >>
Lehrabschlussprüfung im Einzelhandel (15 Schwerpunkte) >>
Für alle weiteren Lehrabschlüsse empfehlen wir dir, dich in deiner Firma, in deiner Berufsschule oder bei der zuständigen WKO in deinem Bundesland zu informieren.
Ja, das ist möglich. Mittlerweile ist das auch eine oft gewählte Variante, vor allem am 2. Bildungsweg.
Wenn du keine mehrjährige Lehre (meist 3 Jahre) gemacht hast und keine Berufsschule gemacht hast oder diese nicht abgeschlossen hast, kannst du zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung (a. o. LAP) antreten. Du benötigst allerdings 18 Monate einschlägige Praxiserfahrung in Vollzeit.
Was du können musst und wie die außerordentliche und ordentliche LAP aufgebaut ist, erklären wir in separaten FAQs.